Osteopathie und Physiotherapie

Sylvia Weniger


Heilpraktiker in der Physiotherapie

Heilpraktiker in der Physiotherapie
Durch meine Qualifikation als Heilpraktikerin für Physiotherapie kannst Du Dich bei beginnenden Beschwerden des Bewegungsapparates auch ohne vorherige ärztliche Verordnung direkt an mich wenden.

Nach einer ausführlichen Befundung kann – sofern aus therapeutischer Sicht nichts dagegenspricht – zeitnah mit einer auf den Befund abgestimmten Behandlung begonnen werden. So können Beschwerden frühzeitig angegangen werden, ohne zunächst auf einen Arzttermin oder eine Verordnung warten zu müssen.

Diese Behandlung erfolgt als reine Selbstzahlerleistung. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

Wann ist eine ärztliche Abklärung notwendig?

Bei akuten Notfällen wie Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall, Bewusstlosigkeit oder anderen plötzlich auftretenden schweren Beschwerden ist selbstverständlich sofort medizinische Hilfe erforderlich.

Auch im Rahmen meiner Befundung achte ich auf sogenannte „Red Flags“ – Warnzeichen, die darauf hinweisen können, dass hinter vermeintlich muskulären Beschwerden eine andere Ursache steckt. In diesem Fall empfehle ich eine entsprechende ärztliche Abklärung.
Gesetzliche Grundlagen
  • Heilpraktiker Gesetz von 1939
  • Heilpraktiker DVO
  • BverwG Urteil vom 26.08.2009 A: 3C19.08

Die Heilpraktikererlaubnis kann auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkt erteilt werden. Sie ermöglicht entsprechend qualifizierten Physiotherapeuten, Beschwerden des Bewegungsapparates im Rahmen dieser Erlaubnis eigenständig zu befunden und physiotherapeutisch zu behandeln – auch ohne vorherige ärztliche Verordnung.

Meine Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, habe ich am 18.12.2017.
Privat Versicherte
Als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, kann ich im Rahmen meiner Erlaubnis physiotherapeutische Behandlungen eigenständig durchführen – ohne vorherige ärztliche Verordnung.

Bei privat Versicherten kann je nach Tarif eine Erstattung der Behandlungskosten möglich sein. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt von Deinem individuellen Versicherungsvertrag ab.

Bitte erkundige Dich vor Behandlungsbeginn bei Deiner privaten Krankenversicherung.
Akzeptieren

Diese Seite verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies für die Dauer Ihres Besuches; aber keine Cookies zu Werbezwecken bzw. Marktforschung. Nähere Informationen unter Datenschutzrichtlinie